Freiheit – gibt es sie ?

Schon bei der Frage nach der Freiheit des Willens mussten wir uns eingestehen, dass es sie nicht gibt. Auch wenn wir meinen, doch ganz frei darüber entscheiden zu können, was wir tun, ob wir etwa an der Weggabelung links oder rechts weitergehen: Nein, wir besitzen keinen freien Willen. Der Wille wird von einem ganzen Pool von Determinanten gegängelt, die ihn ursächlich bedingen und zwei Kategorien angehören: Vererbung und Umgebung (wie z. B. Überlieferung, Erziehung, Sozialisation mittels moralischer, ethischer Normen, Moden, Beratung, Befehlen usw.). Nach der unfreien Willensbildung bleibt uns jedoch die Handlungsfreiheit, die manchmal sogar mit der Qual der Wahl verbunden ist. So unfrei unser Wille auch ist, die Handlungsfreiheit überlässt uns jeweils mindestens zwei Möglichkeiten: Den drängenden Willen in die Tat umzusetzen oder – es nicht zu tun! Hält der Wille mehrere annähernd gleichwertige Ent­schei­dungs­möglichkeiten bereit, müssen wir – manchmal qualvoll – wählen! Wie schwer die Entscheidung zu einem ganz bestimmten und differenzierten Handeln manchmal fallen kann, weiß jeder aus eigenen Erfahrungen. Von Reflex-, Affekt-, Notfall-, Notwehrreaktionen abgesehen, die kein bedächtiges Abwägen erlauben, kann und darf sich kein gesunder Mensch von der Handlungsfreiheit lossprechen und seine Tat(en) als zwangsläufiges Ergebnis einer einzig möglichen Entscheidung interpretieren. Der unfreie Wille mag im Fall einer "Untat" zu mildernden Umständen führen und im Fall einer "Wohltat" zur Schmälerung des Edelmuts; die Handlungsfreiheit aber bleibt und sie entscheidet letztlich über Schuld und Huld, über Schuldhaftigkeit und Ehrbarkeit unseres Handelns. Man könnte Schopenhauers bekanntes Bonmot – i. S. des Determinismus und Kompatibilismus – auch so formulieren:

Der Mensch kann tun und lassen, was er will, aber er kann nicht wollen, was er will.

Und Die Freiheit? Absolute Freiheit? Im politischen Kontext wird sie inflationär ver(sch)wendet: Diese politisch gepriesene Freiheit gibt es gar nicht, kann es nie geben. Wir sind letztlich – wie alle Lebewesen – bestimmten Zwängen zur Lebenserhaltung, aber auch Zwängen altüberbrachten, patronomen Kastendenkens unterworfen. Doch wir genießen vielleicht die Freizügigkeit, uns diesen Zwängen mal mehr, mal weniger zu entziehen oder – zu beugen. Gewisse Zwänge aber grundsätzlich anzuerkennen, verlangt "freie" Menschen. Oder auf die Spitze getrieben: Ein Gefangener ist trotz des subtotalen Mangels an Freizügigkeit möglicherweise ein wirklich freier Mensch. Vielleicht wesentlich freier als so mancher nur freizügig lebende Zeitgenosse.

Freizügigkeit ist durchaus einer der großen Werte, den uns eine funktionierende Demokratie geben und erhal­ten kann. Freizügigkeit als partielle Freiheit: Als Freiheit vom Zugriff staatlicher, kirchlicher, medialer und gesell­schaftlicher Machtausübung auf Meinung, Konfession, Versammlung, Beruf, Parteizugehörigkeit, Aufenthaltsort …

Freizügigkeit: eine Teilfreiheit und eine sozialpolitische Ware – Freiheit: ein Geisteszustand.

Beim besten oder übelsten Willen vermag es keine Staatsform, uns die eigentliche Freiheit zu schenken oder zu rauben. Diese Freiheit gibt es, doch sie muss als persönliche Qualität jedes einzelnen Menschen immer wieder und lebenslang aufs Neue gewonnen werden, fast immer gegen den Strom: des Üblichen, der sanften oder brutalen Zwänge, des Trends, der Mode, der Normen, Zensur und Grundrechte-Beschneidung und – der Bequemlichkeit.

Es heißt: Wer gegen den Strom schwimmt, spürt, dass er lebt. – Und er lebt ein Stück Freiheit.

Zurück zu “Wer weiß …”

-