Thema: Kirchenaustritt
Jetzt müssen die Kirchen schon mit einer “Strafgebühr” vor überhand nehmenden Kirchenaustritten geschützt werden…
(In NRW 30 €!)
Wenn du nicht nur wegen der kirchlichen Feiertage, der Konvention oder der Weihrauchstimmung die Kirchen unterstützt, wenn du wirklichen, authentischen Glauben suchst, wenn du keine vorgekauten Glaubenslehren, keine Kirchenbeamten als Vorbeter, sondern deinen ganz persönlichen Glaubensweg willst, wenn dir der Widerspruch zwischen den nimmermüden kirchlichen Ermahnungen, Jesus als Vorbild zu wählen und der (nahezu) völligen Missachtung seiner Lehren durch die Kirchen-Oberen unerträglich ist,
dann, ja dann solltest du aus der Kirche austreten! Oder kannst du im Ratzinger-Papst einen Stellvertreter des Jesus sehen, der nicht einmal wusste, “wohin er sein Haupt legen sollte”? Eiferten die Päpste, Kardinäle und Bischöfe jemals dem Christus nach, der den Armen gab, der sich für seine Überzeugungen hinrichten ließ? Nein, diese Herren sind zu korrupten Geld=Macht-Besessenen verkommen! Gewiss, durch deinen Kirchenaustritt sparst du ein wenig Kirchensteuer. An den weithin unbekannten Kirchensubventionen von über 14 Milliarden Euro/Jahr wirst du dank der verfassungswidrigen Kumpanei zwischen Staat und christlichen Kirchen weiter beteiligt! Aber du hast ein ehrliches Zeichen gesetzt und die Religionsfreiheit trotz der freiheitswidrigen Beutelschneiderei verteidigt.
Am 1. November 2007 wurde Verfassungsbeschwerde eingelegt (Aktenzeichen 1 BvR 3006/07):
Gegen die auch in NRW unter Rüttgers eingeführte Kirchenaustritts-Gebühr von 30 €uro, die über die Amtsgerichte von Kirchenaustrittswilligen eingezogen wird, ist nun Verfassungsbeschwerde eingereicht worden.
Siehe: Text der Klageschrift
Übersicht und Hilfe zum Thema
15. April 2008