Thema: Sterbehilfe
Ein komplexes Thema mit vielen Unsicherheiten und erschreckend zu Tage tretender Inkompetenz der vordergründig zuständigen Institutionen Politik und Kirche. Nun, die Politik ist ratlos, weil sie in derartigen Dingen ihre Verantwortung einer vermeintlichen Zuständigkeit der Kirchen unterordnet. Die Ratschläge der Kirchen aber sind nicht verwertbar, sind keine wirklichen Ratschläge, da diese auf ideologischer und zugleich lernresistenter Denkungsart beruhen. Ratschläge, die sich auf einen menschengemachten, aber im metaphysischen Bereich angesiedelten und als unantastbar geltenden "Ratgeber" berufen, helfen der Gesellschaft nicht wirklich.
Konzeption/Nidation – Schwangerschaft – Geburt – Kindheit – Jugend – Reife – Alter – Sterben
Sterbebegleitung –
Sterbenlassen –
Medizinische Therapie zur Sterbebegleitung –
Ärztliche Beihilfe zur Selbsttötung –
Ärztliche Tötung auf Verlangen –
Empathie: Bringen alle an der Sterbehilfe-Diskussion Beteiligten das nötige Einfühlungs- vermögen auf, um die Leiden des Sterbewilligen und seiner Nächsten zu verstehen und umzusetzen? Ein mitten im Leben stehender Bürger – einigermaßen gesund und einiger- maßen zufrieden – hält eine Selbsttötung für ausgeschlossen und seine 100 Argumente für allgemeinverbindlich. Es sei denn, er steigt von seinem hohen Lebensross herab in die Niederung eines Todkranken, eines nur noch Todeswilligen – und hilft.
Der Ethikrat, dessen ausgewogene Anmerkungen zur Sterbehilfe bei der Diskussion sehr hilfreich sind, hat ganz richtig erkannt: Die Turbulenzen um die Sterbehilfe, um den – lobenswert mutigen (Anm.d.Verf.) – Provokateur Dr. jur. R. Kusch, um all die sehr durchwachsenen medialen Darbietungen wären beruhigt, wenn die Ärzteschaft ihren historisch zwar verständlichen, aber letztlich inhumanen Standpunkt überarbeitet hätte. Ist es denkbar, dass unsere Politik eine Legalisierung, Humanisierung der Sterbehilfe scheut, weil hierdurch gleich einem Dammbruch die Selbsttötungen rapide zunehmen könnten? Sicherlich werden sich verzweifelte Menschen in einem seelisch-geistigen Ausnahmezustand nicht an ihren Hausarzt wenden, sondern sich weiterhin den schrecklichen Selbsttötungsmethoden anvertrauen. Aber die vielen Menschen, die sich wegen schwerer und nicht mehr therapierbarer Erkrankungen, wegen mangelhafter Schmerztherapie und Pflege oder auch wegen des innigen Wunsches, ihr Leben in Selbstbestimmung und Würde zu beenden, die Sterbehilfe in Anspruch nähmen statt bis zum elenden Ende zu leiden, ja, sie würden zusätzlich in die Statistik eingehen.
Die Ärzteschaft – genauer: ihre Funktionärsriege – muss das Sterben als Lebensphase zur Kenntnis nehmen und ihrer Aufgabe nachkommen, dem Leben auch in seiner letzten Phase – also dem Sterben – zu dienen – mit phasenspezifischer Hilfeleistung und zum Wohle der anvertrauten Menschen! Dem Leben in dieser Phase zu dienen, heißt, dem Sterben und/oder dem Sterbenswunsch nicht mit unsinnigen Maßnahmen im Weg zu stehen. Unsinnig sind alle Maßnahmen, die ein hoffnungsloses Leiden kranker Menschen verlängern und/oder die das Menschenrecht auf Selbstbestimmung ignorieren, also dem bewusstseinsklaren, verantwortlichen und gewissenhaft zum Entschluss der Lebensbeendigung gekommenen Menschen Beratung und Hilfe verweigern.
Ich bin sicher, dass eine Vielzahl der Hausärzte schon immer aus richtig verstandener Ärztlichkeit, aus Humanität Sterbehilfe in einer der vier oben erstgenannten Kategorien leistet. Allerdings stets im Geheimen, sozusagen verdeckt, um nicht wegen überholter Satzungen ihrer Standesorganisation belangt und von bestimmten Medien und Kirchen an den Pranger gestellt zu werden.
Die Sterbehilfe wäre bei Ärzten in den richtigen Händen, auch wenn sie noch autodidaktisch und autonom vorgehen müssen, weil ihre Ausbildung dieses Thema bisher nicht berücksichtigt. Ein Sterbehilfegewerbe erübrigt sich damit automatisch. M.E. ist dies auch die eigentliche Intention des Juristen Kusch: auf die Mängel der ärztlichen Selbstverwaltung und ihre Folgen in diesem Bereich hinzuweisen. – Selbstverständlich werden derartige ärztliche Leistungen auch abgerechnet, wie andere Leistungen auch.
Dass der Ethikrat die gewerbsmäßige Sterbehilfe einhellig ablehnt, ist durchaus richtig und bei den weltweit ethikarmen Usancen in der Wirtschaft nur zu verständlich!
Als zeitgemäße Version des "Eid des Hippokrates" gilt die Genfer Deklaration der Generalversammlung des Weltärztebundes.
Anmerkung:
Sterbehilfe – ja, auch Tötung auf Verlangen – gehören nicht in die Nähe von "Euthanasie". Ich gehe daher bewusst auf diese Mord-Variante während des NAZI-Regimes nicht näher ein.
seit 12. Dezember 2008