Leben als Grundrecht

Alle Grundrechte sind ohne Leben gegenstandslos:
Das Grundrecht auf Leben darf nicht relativiert werden!

Soldaten
    Wenn die Würde des Menschen irreversibel zerstört wird ...


Dr W. Schäuble machte im Rahmen der Debatten um die subtotale Aussetzung aller Grundrechte beim Management der Corona-Staatskrise die Bemerkung, man dürfe auch das Recht auf Leben "nicht verabsolutieren". Der scheidende Präsident des BVerfG Dr A. Voßkuhle pflichtete ihm während eines Interviews bei: "Juristisch hat Herr Schäuble recht." Aber die Würde des Menschen sei unantastbar, sie sei der Höchstwert der Verfassung.

Ich widerspreche vehement!

Die Würde des Menschen wird nicht als Grundrecht, sondern als unantastbarer höchster Wert der Verfassung deklariert, der allen Grundrechten übergeordnet ist, Art. 1 (1). Alle Grundrechte sind demnach als Sicherung, als Bewahrer der Würde des Menschen zu verstehen. In Art. 1 (2) folgt darum:
"Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt."
Die erschreckende Erlaubnis zum Eingriff in das angeblich "unverletzliche" Grundrecht auf Leben folgt in Art. 2 (2):
Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Ein "Eingriff" als euphemistische Umschreibung von Verletzung ist mE eine inakzeptable Untergrabung des angeblich doch unverletzlichen Grundrechts auf Leben sowie des angeblich höchsten Verfassungswertes der Würde. Und hier stellt sich die ketzerische Frage an die Verfassungsrichter*innen, ob sie derart lebensfremd sind, dass sie nichts von dem fast zwangsläufigen Missbrauch solcher Zugeständnisse wissen, der irgendwann, irgendwie aus irgendwelchen Gründen begangen wird. Oder sind sie vor verfassungsfremden Interessen eingeknickt? Es ist mE nicht gestattet, hier von "juristich rechthaben" zu sprechen.

Der Grünen-Abgeordnete Palmer äußerte: "Ich sage es Ihnen mal ganz brutal: Wir retten in Deutschland möglicherweise Menschen, die in einem halben Jahr sowieso tot wären – aufgrund ihres Alters und ihrer Vorerkrankungen." Der Mann hat recht: Sein Spruch ist ganz brutal. Man kann ihn noch als zwar inakzeptable, aber tölpelhafte Bemerkung eines machtgierigen Wichtigtuers abtun, der besser in einer der "C"-Parteien aufgehoben wäre, oder besser gleich in der AfD? Euthanasie als lautes Gedankenspiel: Eine weitere Facette der EX-Friedens- und Naturschutzpartei. Lehrreich daran ist, wie Palmer nach den Kriegsverbrechen seiner Partei jetzt auch Unsagbares sagbar machen will. Hier ist nur der berechnende "Mut" gefragt, den Faschismus von der Kette zu lassen. Palmer gehört wie Joseph-"Joschka" Fischer oder auch Habeck in den transatlantischen Parteienbrei. Und aus diesem Eintopf soll die beste Kriegspartei gewählt werden? Wann wird "Die Linke" mit dem Säbel rasseln?

Die genannte "grüne" Partei oder CDU/CSU oder SPD haben in ihrem Anbiederungsbestreben an die faschistische transatlantische "Kriegskultur" keine Bedenken, illegale Angriffskriege zu führen oder fortgesetzt Kriegshetze zu betreiben. Bedenken gibt es nur bei der Frage: "Wie bringe ich es dem Volk bei?". Bestens trainiert im Entwerfen und Ausschmücken innen- wie außenpolitischer "Feindbilder" erfolgte vor dem Schlachtfest 1999 eine Propagandaschlacht, später in Syrien. Hier geht es jeweils um Vorbereitung und Verüben von Massenmorden, die in unserem Land vom GG doch wahrhaftig expressis verbis verboten sind. Der propagandistisch geheuchelte "humanitäre Notfall" war eine mörderische Lüge.

Das GG stellt andernorts Erklärungen von Sonderfällen zu Verfügung, wann das Grundrecht auf Leben etwa im Fall echter Notwehrsituation nicht verletzt wird. Da aber erfahrungsgemäß der vorherrschende Menschentyp alles macht, was nicht verboten ist oder sogar alles macht, was nur irgendwie machbar ist, wirkt die Relativierung durch den Zusatz in Art. 2 (2) befremdend, widersprüchlich und fahrlässig. Er torpediert die Würde, macht sie antastbar: den angeblich höchsten Wert der Verfassung.

Es darf mE kein Gesetz das Grundrecht auf Leben aushebeln. Ohne das Leben sind alle Rechte und Gesetze überflüssig. Das GG schließt sehr präzise das Recht auf Kriegshetze, Kriegsvorbereitungen und Angriffskriege aus. Kein Amtsträger, keine Amtsträgerin ist dennoch in den angedeuteten Fällen als Kriegsverbrecher*in zurückgetreten oder dazu - wirksam - aufgefordert worden, geschweige denn bestraft worden. Abgeordnete haben mW keinen ihrer diätengepolsterten Sitze zur Verfügung gestellt. Die Justiz, sogar Verfassungsrichter*innen haben nichts unternommen. Und es kann mit Sicherheit davon ausgegangen werden, dass die genannten, zunehmenden Annäherungen an einen Faschismusstaat nicht den sogenannten "Verfassungsschutz" auf den Plan rufen.

Ein Kanzler und ein Außenminister als Kriegsverbrecher - eine Kriegsverbrecherin als Bundeskanzlerin - eine Kriegsverbrecherin als Kommissionspräsidentin!? Sie haben in unserer kranken Gesellschaft ein gewisses Ansehen, sind salonfähig. Aber: Strafgesetze gegen Hass-Ausbrüche aus der Bevölkerung: Welcher Irrsinn, welche Schizophrenie. Die hässlichen Pöbeleien sind ekelhaft (zB gegen Frau Künast), aber Massenmord, seine Anbahnung und das Wegschauen der Verfassungsgerichte? Diese Kluft der Rechtsauffassung beim Kriegswesen wie beim Finanzwesen stiftet zu hässlichen, aber zumindest verständlichen Gegenreaktionen an. Diese Kluft wird unsere Gesellschaft weiter zerstören. Die Flüchtlinge flüchten in erster Linie und zurecht vor uns! Sie fordern vielmehr Wiedergutmachung für Hunger und Kriege.

Vielleicht hatten ja die beiden relativierenden Herren Schäuble und Voßkuhle dieses Mordsgeschäft des Kriegs im Blick? Sehen sie es als verfassungsrechtlich besonders schützenswert an? Und sind Sie immer noch zu der abgedroschenen Lüge bereit, Deutschland sei ein "Rechtsstaat", eine "Demokratie", Herr Voßkuhle?

Fazit:
Es wäre richtig, den Zusatz in Art. 2 (2) zu streichen, der eine Beschneidung des unverletzlichen Grundrechts auf Leben erleichtert.
Es wäre auch richtig, im GG die "Würde des Menschen" zur Würde aller Lebewesen zu erweitern. Sie sind - mit bösartiger Empfehlung des Alten Testaments - unserer Willkür schutzlos und schuldlos ausgeliefert. Ihr Schutz, ihr Recht auf Leben in Würde kann auf psychologischem Weg auch unzählige Menschenleben retten: Kinder, Frauen, Männer, Junge und Alte. Wir müssen diesen Schritt zu unserer Befreiung und Entwicklung endlich wagen.

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