Frau Limperg vs Eschelbach:
die Strafsache "Fehlurteil"

aussitzen oder abarbeiten?

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Im Jahr 2015 hatte der Bundesrichter Ralf Eschelbach einen Schock in Justiz und Bevölkerung ausgelöst: Er stellte fest, dass nach seiner Einschätzung jedes vierte Strafurteil ein Fehlurteil ist. Es folgten die üblichen empörten und zornigen oder besser gesagt hasserfüllten Kommentare aus der Bevölkerung und die Versuche von Seiten des BGH, abzuwiegeln und Fehlurteile als absolute Einzelfälle einzustufen. Die oft gewundenen und nicht glaubwürdigen Dissimulationsversuche der BGH-Seite kann man verstehen, muss sie aber verurteilen. Ein gravierender Missstand in einer Institution wird gerne heruntergespielt, aber darf nicht vertuscht werden. Diese Methode wird ja überaus gerne von der massiv kritisierten und scheinbar kaum justiziablen Kirche erfolgreich angewendet. Warum nicht auch von der Justiz, nichtwahr? Zumal sie doch am Ausgangspunkt des Verurteilens, Richtens und moralischen Hinrichtens sitzt.

Ein Fehlurteil ist zunächst einmal ein Straftatbestand. Viele, massenweise Fehlurteile erschüttern das wankende System, müssten in einer funktionierenden Demokratie mit einer funktionierenden Justiz zu einer Staatskrise führen. Angesichts der zahlreichen Justiz-Skandale von einem "Deutschen Rechtsstaat" zu sprechen, ist eine gemeine Lüge. Die beiden Institutionen Kirche und Justiz ähneln sich für sensibilisierte Beobachter/Betroffene auf erschreckende Weise: Beiden gemein ist die ihnen entgegengebrachte ungebührliche Ehrfurcht der Masse. Da die Kirche (rk+ev) faktisch bereits die größte Verbrecher-Organisation der Menschheitsgeschichte ist, läuft die Justiz Gefahr, der gleichen Kategorie zugeschlagen werden zu müssen. Oder hat sie diese Fallhöhe schon längst erreicht? Das Vertuschen oder Beschönigen der krassesten Skandale, das Liebedienern gegenüber jeder(!) Regierungsgewalt ist Legion. Wenn das Volk vor Kirche und Rechtssprechung kuscht, dann nicht aus Ehrerbietung, sondern aus Angst. Finden sich in solchen übermächtigen Verbänden zu viele charakterschwache, lebensferne, vielleicht psychisch deviante Persönlichkeiten, Psychopath*innen? Einige Juristen aber ertragen die verbreitete Korruption im Umgang mit Recht und Gesetz nicht und erleichtern ihr Gewissen. Oft erst, wenn sie in Rente gegangen sind, warum wohl erst dann? Ehrfurcht?

Frau Limperg wurde vor fünf Jahren mit der Aussage des Bundesrichters Eschelbach aus dem Juristenkreis des BGH konfrontiert, in dem sie in der Rolle der "Prima inter Pares" präsidiert. Leider war diese Dame dann auf einer Anwaltstagung nur zu der dämlichen Erwiderung fähig: "Das ist doch gar nicht belegt!" Wie bitte? Wenn die Expertise eines Bundesrichters nicht ernst genommen werden kann, dann muss (unabhängig!) ermittelt, widerlegt oder eingestanden werden. Nichts dergleichen ist hat die Öffentlichkeit erreicht: Vertuschen und Aussitzen.

Und vorbeugend sollte sich die Gerichtsbarkeit endlich, wie viele andere Branchen, eine wirksame Kontrolle gefallen lassen. Die routinemäßige, audio-visuelle Aufzeichnung jeder Gerichtsverhandlung fördert die Wahrheitsfindung und erschwert es Richter*innen, die Urteilsbegründungen urteils- aber nicht wahrheitskonform zu formulieren. Ja, es gibt mehr buchstäbliche "Klumpen-" und "Rabengerichte", als den Abwieglern und Wagenburgern lieb sein kann.

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