Freispruch für das Unrecht 

Aber:
Unrecht bleibt Unrecht
Zeugt weiteres Unrecht

Macht sich das Verfassungsgericht allen Ernstes große Sorgen um die unbeschwerten Zukunftsaussichten eines Vergewaltigers und Mörders? Oder ist es doch eher der Widerwille gegen eine lästige Aufarbeitung eines Unrechts, eines zum Fehlurteil gewordenen Freispruchs? Dabei sind die Richterinnen und Richter in einer hohen Vielzahl von Fehlurteilen gar nicht so feinsinnig und sensibel für das Empfinden der unrechtmäßig Verurteilten, die allzu oft einem Rufmord ausgeliefert waren. Stichwort: Der Alarm eines Bundesrichters des BGH, der schätzungsweise 25% der Strafurteile als Fehlurteile einstufte. Die Schätzung war noch kein Beleg. Dennoch wartet sie bis heute und wohl für immer auf ihre Bestätigung oder Widerlegung, auf die lege artis durchgeführte Ermittlung: Die Justiz bedient sich selbst. Es ist wahrscheinlich, dass die an politische Weisungen gebundenen Staatsanwälte Deutschlands mehrheitlich für gerade diese rechtswidrige Ungeheuerlichkeit dankbar sind:
Eigene zig-tausendfache Fehler aufarbeiten und ggf. gestehen zu müssen, fällt schwer. Viele der unrechtmäßig Verurteilten aber müssen mit dem erfahrenen Unrecht, der daran klebenden Schande leben. Wo bleibt das Zartgefühl, das sensible Rechtsempfinden der doch zur Rechtsprechung Berufenen? Oder sind sie zur Unrechtsprechung auserwählt? Von wem? Es ist bekannt, aber ganz offensichtlich auch für das BVerfG irrelevant, dass die Justiz mit den Verbrechen in ihren eigenen Reihen nicht rechtskonform umgeht. Ganz zu schweigen von der praktizierten, aber verfassungsrechtlich verbotenen Ungleichheit der Menschen vor Gericht. Und trotz alledem: Eine triumphal aufgeblasene Klatsche "Freispruch bleibt Freispruch!". (Im Folgenden kurz: FbF)

Dabei wird die Tatsache nicht hervorgehoben, dass der inzwischen überführte Täter damals nicht wegen erwiesener Unschuld, sondern mangels Beweisen freigesprochen wurde. Ein Freispruch zweiter Klasse. Schon dieses "kleine" Detail hätte besonnene Bundes-RAa bewegen müssen, das kritisierte Gesetz nicht zu kippen, den Absolutheitsanspruch des altrömischen Gesetzes zurückzunehmen. Nicht zu kippen mit der fadenscheinigen Argumentation, ein hehres Prinzip der Justiz nicht stürzen zu dürfen (wie es die (nicht aufgearbeitete!) Nazi-Justiz des 3. Reichs gewohnheitsmäßig gemacht hat, das - nach wie vor - "unverzichtbare Schmutzwasser" Adenauers). Oder mit dem ebenso fadenscheinigen Hinweis auf die seelische Belastung der mutmaßlichen Täter oder Täterinnen: Die lebenslange Bangigkeit vor einer Wiederaufnahme sei unzumutbar. Das Gericht hat sich an das ebenso alte wie überholte Dogma-Prinzip gehalten, dem ja Ehr-Furcht gebührt, dieser beliebten Unterdrückung des freien Denkens und Handelns durch religiös getarnte Edikte. Dogmen sind a priori Unrecht. Sie sollen - wie auch die Staatsraison - nicht das Recht, sondern die jeweilige Macht sichern. Sie sind ein Segen für die gleichschaltende Herdenbildung einer Gesellschaft und damit ein Fluch für das Überleben dieser Gesellschaft. Wir erleben es derzeit faustdick.

Das Bundes-Verfassungsgericht ist wahrhaftig nicht das höchste Gericht. Aber es ist das herrschende Gericht und damit wie alle Herrscher den Gefahren und Verlockungen des Machtmissbrauchs ausgesetzt und leider zu oft erlegen: Es hat illegale Kriege mit haarsträubender Begründung für rechtens erklärt oder von sich aus garnicht erst angefochten. Es hat die Grundrechte-Verletzungen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, gefährliche Körperverletzungen, fahrlässige Tötungen, Morde, Ausplünderung der Bevölkerung ... kurz: das epochale Corona-Verbrechen freundlich begleitet und "juristisch" durchgewunken. Aufrichtige Menschen, aufrichtige Wissenschaftler, Rechtsanwälte, Ärzte, Richter, Journalisten und eine große Menge von aufrechten Bürgern werden kriminalisiert und existentiell bedroht oder vernichtet, weil sie sich dem Verbrechen entgegenstemmen oder einfach keine aufgenötigte Impfung, eine lebensgefährliche Körperverletzung dulden wollen. Es ist kein Zufall kein Einzelfall, sondern uralter Usus, dass die Justiz im Sinne der herrschenden Politik entscheidet, also statt rechtlich saubere lieber politisch genehme Urteile fällt. Umso infamer ist es, wenn im Nachklang zur FbF-Klatsche von verschiedenen Seiten über die Willkürjustiz der Nazis geraunt wird: Die Nazis waren und sind zu allen Zeiten allgegenwärtig und gewisse Machthaber warten nur auf den passenden Vorwand, von der Kette gelassen zu werden und sich auf Kosten der Allgemeinheit im Unrecht zu suhlen. "Nazi" ist der zeitlose und passend hässliche Begriff für die in allen Menschen lauernde Bösartigkeit. Auch die harmlose Bevölkerung kennt die Anwandlung zum Naziverhalten. Für sie aber gelten Strafgesetze, es sei denn, deren Übertretung passt einer Macht ins Konzept. Ein Gericht, das sagt, es habe bei diesem Nazi-Durchbruch geholfen, sei also mit von der Partie, hat mit dieser Feststellung zutreffend, aber nicht rechtens gesprochen. Es ist rechtssbrüchig. Es ist ein Fall für den Verfassungsschutz. Gibt es ihn? Man denke nur an die Schredder-Orgien im Zusammenhang mit der zur Verschlusssache gemachten NSU-Katastrophe. Vernichtung von Beweismaterial ist ein Delikt, aber in Deutschland Gewohnheitsrecht. Die unantastbare Würde als Leitmotto des GG wurde in unserem Land milliardenfach zur hässlichen Scheinheiligkeit verschmutzt. Umso verpflichtender die bürgerliche Würdigung eines J. Assange!

Im vorliegenden Fall des Mädchens F. Möhlmann wurde der Freispruch des Beschuldigten nach Einführung der DNS-Technologie zum Fehlurteil, zum Unrecht. Befangenheit des Gerichts lag wohl nicht vor. Gibt es aber irgendwelche hintergründigen Anlässe für den bemerkennswerten Übereifer des Verf.-Gerichts bei der Demontage des notwendigen Wiederaufnahmegesetzes? Wer war der Täter, dem ein solcher Flankenschutz gewährt wird? Er wurde mit dem DNS-Befund nicht nur belastet, er wurde überführt durch Spermaspuren am Slip des Opfers. Unerheblich? Solche Umstände sollten mit dem uralten und garnicht ehrwürdigen Wiederaufnahmeverbot doch sicher nicht gedeckt werden, oder doch? Werden sie aber von einem Gericht gedeckt, handelt es sich um eine tödlich verknöcherte Justiz. Es geht hier um richterlich veranlasste Erstickung von Wahrheit und Gerechtigkeit.

Nein! Bloß nicht die Verfassungsänderung gelten lassen, die rückwirkend, notwendig rückwirkend war, weil sie zu lange aufgeschoben wurde. Keine Berücksichtigung der besonderen Schwere der Schuld eines bestialischen Doppelverbrechens! Nein, eine solche Verbesserung der Wahrheits- und Gerechtigkeitsfindung muss für nichtig erklärt werden./ BVerfG

Die mit menschelndem Tonfall vorgebrachten Bekräftigungen der FbF-Entscheidung sind angesichts des brutalen Verbrechens deplatziert. Beispiel: Stellen Sie sich bloß vor, Sie müssten ein Leben lang mit einer Wiederaufnahme Ihres Verfahrens rechnen. Grobe Irreführung: Ein Unschuldiger wird mit gutem Gewissen und ruhiger Zuversicht in die Zukunft schauen. Er wird nicht wegen Blut oder Sperma an der Unterwäsche seines Opfers überführt werden, es sei denn, er gerät ins Nazi-Schmutzwasser. Dann allerdings hilft kein Gesetz mehr.

Die jetzt zum Leidwesen vieler Bürger gekippte Wiederaufnahme-Möglichkeit hätte präzisiert, aber nicht für nichtig erklärt werden müssen: Etwa Einschränkungen im oben bereits skizzierten Sinne. Der Eindruck einer pro domo gefällten Nichtigkeitserklärung hinterlässt schon wieder schalen Geschmack und Empörung. Ein weiteres Mal füttert sie die rechtliche Fassungslosigkeit im Land: Fahrlässige Tötungen (LP, JF, C), Massenmorde, ein Gebirge schwerster Corona-Verbrechen, auch hier verbunden mit fahrlässigen Tötungen, willkürliche Menschenrechtsverletzungen: Da schweigt das Verfassungsgericht oder winkt den unsäglichen Nazi-Schrott sogar durch. Aber ein Schwerstverbrecher darf aus formaljuristischen Gründen nicht eine Wiederaufnahme seines Verfahrens fürchten müssen. Die Möglichkeit einer verbesserten Wahrheits- und Gerechtigkeits-Findung wird verworfen. Sie wäre eben keine Nazi-Willkür. Aber der tatsächlich grassierende Machtmissbrauch in allen politischen Gewalten, bei den zivilen Macht-Konglomeraten ist schon zur Realität und Norm geworden. Nazi-Willkür bedroht uns also tagtäglich ohne dabei Vergleiche mit der Hitler-Zeit bemühen zu müssen! Das moderne Nazitum hat einen anderen Dress-Code! Die Justiz hat sich in diesem Zusammenhang ein höchstes Maß an Mitverschulden, an Misstrauen eingehandelt, an Verachtung und Ablehnung. Sie wird nassforsch weiterhin die strafrechtliche Aufarbeitung der ihr angelasteten Fehlurteile des Eschelbach-Alarms verweigern. Sie wird nicht einmal (als Beschuldigte!) der in der EU üblichen audio-visuellen Dokumentation der Hauptverhandlungen zustimmen. Es ist ihr übles Unrecht. Oder fehlt mal wieder der Anfangsverdacht!

Wann endlich steht die Justiz der Entstehung von Demokratie nicht mehr quer im Weg? Die Kirche will keine Demokratie. Die korrupten Medien wollen sie nicht, die rechten Black-Rocker mit Konzernen aller Art wollen sie nicht. All die an ein bisschen Herrscher-Würde kränkelnden Zeitgenossen wollen sie auch nicht: Sie alle stellen in unserer Nation eine kleine, aber trotzig entscheidende Minderheit dar, eine schwerkriminelle Minderheit. Und die Justiz? Die Justiz hat wie alle soeben Genannten panische Angst vor Demokratie, die mehr ist als ein Beruhigungs-Wort fürs Volk. Und noch mehr Angst hat sie vor Recht und Gesetz und misshandelt sie darum nach Strich und Faden. Sie glaubt irrtümlich und vergeblich, sich reinwaschen zu können: im Schmutzwasserbad.

Herbst 2023

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